Jeder Mensch hat das Recht auf eine würdevolle Begleitung am Lebensende – unabhängig von Alter, Herkunft, Wohnort oder Erkrankung. Dafür steht die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland. Sie formuliert fünf Leitsätze, die eine bedarfsgerechte Hospiz- und Palliativversorgung fördern und weiterentwickeln sollen.
Die Charta wurde von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband sowie der Bundesärztekammer gemeinsam mit rund 200 Expertinnen und Experten aus Gesundheitswesen und Gesellschaft erarbeitet. Ihr gemeinsames Ziel ist es, die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen nachhaltig zu verbessern und allen Betroffenen ein selbstbestimmtes Leben bis zuletzt zu ermöglichen.